GESELLSCHAFTSGRÜNDUNGSVERTRAG
GESELLSCHAFTSGRÜNDUNGSVERTRAG VON DISTRIBUTED COMPUTING TECHNOLOGIES INC
ANGENOMMEN AM 2. JULI 1998
URSPRÜNGLICH VERFASST AM 27. OKTOBER 1997
Unter Beachtung des 'Alabama Non-Profit Corporation Acts' nimmt der Unterzeichnende hiermit den folgenden geänderten Gesellschaftsgründungsvertrag an.
ARTIKEL I - NAME
Der Name der Organisation ist Distributed Computing Technologies Inc.
ARTIKEL II - DAUER
Die Organisation besteht auf unbegrenzte Zeit.
ARTIKEL III - ZWECK
Die Organisation besteht ausschließlich zu dem Zweck, verteilte Rechenaufgaben zu erforschen, zu entdecken und es Personal Computern zu ermöglichen, unter Benutzung von öffentlichen Datennetzen an großen Rechnerprojekten teilzunehmen. Sämtliche Gelder, die der Organisation entweder durch Spenden oder durch die erfolgreiche Lösung eines Wettbewerbs zukommen, werden von der Organisation zu dem Zweck verwaltet, sie als Belohnung für persönliche Teilnahme an unseren Projekten einzusetzen oder als Spende an eine Organisation weiterzuleiten, die den Abschnitten '501(c)(3)' und '170(c)(2)' des Einkommenssteuergesetzes von 1986 (im weiteren "Gesetz" genannt) (oder den entsprechenden Abschnitten zukünftiger Einkommenssteuergesetzen der Vereinigten Staaten) entpricht.
ARTIKEL IV - MITGLIEDER
Die Gesellschaft hat keine Mitglieder.
ARTIKEL V - ADRESSE UND REGISTRIERTER VERTRETER
Die Adresse des registrierten Büros ist 125C 25th Ave NW, Birmingham, Alabama, 35215, und der Name des registrierten Vertreters unter dieser Adresse ist David C. McNett.
ARTIKEL VI - VORSTAND
Die Anzahl der Mitarbeiter, die den ersten Vorstand gebildet haben, ist sieben (7) und die Namen und Adressen der Mitarbeiter, die Gründungsmitglieder sind und das Amt des Vorstands ausüben werden, bis Nachfolger bestimmt sind, sind:
Adam L. Beberg - 5940 West Lakebluff Drive Apt 6A, Tinley Park, Illinois, 60477 David C. McNett - 125C 25th Ave NW, Birmingham, Alabama, 35215 Jeffrey A. Lawson - 1893 Kaweah Drive, Pasadena, California, 91105
Die Anzahl der Direktoren soll nicht mehr als zwölf (12) sein und eine Änderung der Anzahl der Direktoren soll ausschließlich durch einen Zusatz zu der Satzung geschehen.
ARTIKEL VII - GRÜNDER
Der Name und die Adresse des Gründers ist:
David C. McNett - 125C 25th Ave NW, Birmingham, Alabama, 35215
ARTIKEL VIII - EINSCHRÄNKUNGEN
Kein Teil der Nettoeinnahmen der Organisation soll den Direktoren einen Gewinn verschaffen oder unter ihnen aufgeteilt werden, mit der Ausnahme, daß die Organisation dazu autorisiert und berechtigt ist, handelsübliche Bezahlungen für in Anspruch genommene Dienste zu leisten oder das Geld dafür zu verwenden, die in diesem Gesellschaftsgründungsvertrag festgelegten Ziele zu fördern. Es soll nicht das Unterfangen der Organisation sein, Propaganda zu betreiben oder durch andere Mittel zu versuchen, die Legislative zu beeinflussen, noch soll die Organisation an einer politische Kampagne (was auch die Veröffentlichung oder die Verteilung von Botschaften einschließt) im Namen eines Kandidaten für ein öffentliches Amt teilnehmen. Weiterhin soll die Organisation keine Aktionen einleiten oder ausführen, deren Einleitung oder Ausführung (a) für eine Organisation, die unter Abschnitt '501(c)(3)' des "Gesetzes" oder (b) für eine Organisation, die unter Berufung auf Abschnitt '170(c)(2)' des "Gesetzes" als Empfänger von Spenden in Frage kommt, nicht erlaubt ist.
ARTIKEL IX - AUFLÖSUNG
Im Falle der Auflösung dieser Organisation soll das Geschäftsguthaben auf einen oder mehrere der im Abschnitt '501(c)(3)' des Einkommenssteuergesetzes von 1986 oder zukünftiger, entsprechender Einkommenssteuergesetze der Vereinigten Staaten aufgeteilt werden oder es soll für öffentliche Zwecke an die Bundeskasse, an die Kasse eines Staats oder die eines Bezirks weitergeleitet werden.
ARTIKEL X - ORGANISATION
Die Organisation ist ausschließlich nach religiösen, gemeinnützigen, wissenschaftlichen, literarischen und weiterbildenden Grundsätzen organisiert, was nach Abschnitt '501(c)(3)' des Einkommenssteuergesetzes von 1986 (oder einer entsprechenden Regelung durch zukünftige Einkommenssteuergesetze der Vereinigten Staaten) die Berechtigung, Spenden einzunehmen, einschließt.
IM BEWUSSTSEIN DESSEN nimmt der Unterzeichnende diesen Gesellschaftsgründungsvertrag am heutigen Tag, dem zweiten Juli 1998 an. Dieses Dokument ist eine überarbeitete Version des Gesellschaftsgründungsvertrags vom siebenundzwanzigsten Oktober 1997.
Anmerkung des Übersetzers: Aus der Übersetzung eines juristischen Textes läßt sich kein Recht ableiten. Bei einer Streitfrage ist nur das originale, englischsprachige Dokument als Ausgangspunkt zu verwenden. Diese Übersetzung dient nur zur Veranschaulichung und beansprucht nicht für sich, richtig oder vollständig zu sein.